Alkoholverbot für Jäger
Der Schweizer Tierschutz (STS) will den Jägern den Alkohol verbieten und fordert im Rahmen der Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung die Einführung der Null-Promille-Grenze. Für den Oberwalliser Jägerverband eine Schnapsidee sondergleichen.
Forum deutscher Katholiken will “den Anfängen wehren”
Das Forum Deutscher Katholiken hat im Rahmen des Kongresses „Freude am Glauben“ am Sonntag eine Resolution verabschiedet, in der die deutschen Katholiken aufgefordert werden, sich zu ihrem Glauben zu bekennen und die Kirche zu verteidigen. Hier ein paar Auszüge mit anschliessendem Kommentar:
Zwei gerechtfertigte Empörung weit überschreitende, monatelange Kampagnen gegen Papst und Klerus binnen Jahresfrist, ein militant missionarischer „neuer Atheismus“ sowie die Beschneidung der Religionsfreiheit von Christen – Entfernung von Schul- und Gerichtskreuzen, Aufweichung des Sonntagsschutzes, Marginalisierung des Religionsunterrichts und religiöser Sendungen, Beschimpfungen von Bischöfen, blasphemische Exzesse, Angriffe auf Kirchengebäude – ermahnen uns, den Anfängen zu wehren, unsere Kirche entschieden zu verteidigen und dabei auch soziale Blessuren nicht zu scheuen.
Nachtrag zur Revision der Arbeitslosenversicherung

Alle Schwierigkeiten, mit denen die ALV zu kämpfen hat, wären mit einer ganz einfachen Massnahme aus dem Weg zu räumen:
Müssten auch die hohen und höchsten Einkommen (um genau zu sein handelt es sich hier um die Einkommen ab 126’000 CHF im Jahr) voll in die ALV zahlen und nicht nur pauschal 2520 Fr. pro Jahr – wie es heute der Fall ist – wären Einnahmen und Ausgaben der ALV im Gleichgewicht.
Es müssten keine Leistungen bei den Beschäftigten gekürzt werden, die sich mit einem knappen Einkommen mit Ach und Krach durchschlagen müssen, Kinderlose würden nicht eklatant benachteiligt werden (immerhin die Hälfte der Schweizer Bevölkerung) und das Defizit würde nicht auf die Sozialhilfe abgewälzt werden.
Bitte liebe Leser und Leserinnen, macht mir ein echtes Geburtstagsgeschenk und stimmt gegen diese Revision!
Initianten für die Todesstrafe in der Schweiz ziehen ihre Initiative zurück
Die Initiative wird zurückgezogen!
Keine Frage, für uns wäre die Todesstrafe wie in der Initiative beschrieben die Lösung vieler Punkte. Unbegründet zieht sich das Verfahren in unserem Fall seit eineinhalb Jahren hin, bis jetzt ohne Ergebnis.
Wenigstens sprechen die Initianten jetzt offen darüber, dass es sich in Wahrheit um einen privat motivierten Rachefeldzug gehandelt hat, auch wenn dies bisher stets dementiert wurde.
Todesstrafe in der Schweiz: die Mär vom gerechten Richter
Ein Initiativkomitee hat vor einem Monat eine Volksinitiative mit dem Titel «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» bei der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht. Laut Marcel Graf, Mitglied des Initiativkomitees, hat die Bundeskanzlei die formelle Vorprüfung vorgenommen. Diese sei positiv ausgefallen. Dies würde bedeuten, dass der Initiativtext demnächst im Bundesblatt veröffentlicht wird. Nach Informationen der NZZ ist diese Aussage korrekt. Die Diskussionen um die Gültigkeit und die Umsetzbarkeit von Volksinitiativen haben in letzter Zeit zugenommen, besonders im Falle der Verwahrungs-, der Anti-Minarett- und der Ausschaffungsinitiative. Die neue Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe bei Sexualverbrechen wirft ebenfalls rechtsstaatliche Fragen auf.
Sanierung der Arbeitslosenversicherung: von Scheinlösungen und Geizkrägen
Per Ende Juni 2010 hatte die Arbeitslosenversicherung 7 Milliarden Schulden. Unbestritten ist, dass die derzeit jährlich um eine Milliarde ansteigende Verschuldung des Sozialwerks gestoppt werden muss. Über das wie sind sich die politischen Lager allerdings nicht einig.
Im Frühjahr 2010 hat das Parlament im Rahmen der Revision des Arbeitslosengesetzes beschlossen, bestimmte Leistungen zu kürzen und die Beiträge zu erhöhen. So sollen die Einnahmen jährlich um 646 Millionen Franken höher ausfallen und die Ausgaben um 622 Millionen Franken sinken.

Ein Initiativkomitee hat vor einem Monat eine Volksinitiative mit dem Titel «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» bei der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht. Laut Marcel Graf, Mitglied des Initiativkomitees, hat die Bundeskanzlei die formelle Vorprüfung vorgenommen. Diese sei positiv ausgefallen. Dies würde bedeuten, dass der Initiativtext demnächst im Bundesblatt veröffentlicht wird. Nach Informationen der NZZ ist diese Aussage korrekt. Die Diskussionen um die Gültigkeit und die Umsetzbarkeit von Volksinitiativen haben in letzter Zeit zugenommen, besonders im Falle der Verwahrungs-, der Anti-Minarett- und der Ausschaffungsinitiative. Die neue Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe bei Sexualverbrechen wirft ebenfalls rechtsstaatliche Fragen auf.

